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Das Museum?
Immer wieder wurde darüber diskutiert, dass man das Alte bewahren müsste! Jetzt wird es evtl. möglich sein! Es gibt in der Gemeinde unverbindliche Pläne, auf dem gemeindeeigenen Gelände des Amtshofes, ein Ortsmuseum zu errichten.

Der alte Schafstall ist inzwischen teilweise abgerissen worden, die Außenmauern sind gesichert. Die Scheune ist im südlichen Teil und im Giebel instand gesetzt.

 
Links der Schafstall, in der Mitte Giebelwand der Scheune.
Bild noch vor der Renovierung

Wenn eine konkrete Zukunftsplanung für eine Nutzung als Ortsmuseum vorgelegt werden kann, sind Zuschüsse aus hessischen Landesmitteln und auch aus Mitteln der Europäischen Union nicht ausgeschlossen. Deshalb sind interessierte Bürger der Gemeinde und Mitglieder des Geschichtsvereins in die mögliche Nutzung eingebunden. Erste Nutzungsvorschläge wurden bereits gemacht.

Erste Nutzung
In einer ersten Ausbaustufe wird ein kleiner Teil der Scheune bereits zur Lagerung von uns übergebenen Geräten genutzt.

Ab August 2012 sind erste Geräte eingelagert, es ist noch viel zu tun.

Dorfarchiv!
Es gibt in unserer Gemeinde so viele Unterlagen, die teilweise unbeachtet ihr Dasein fristen, hier wollen wir vom Geschichtsverein versuchen Abhilfe zu schaffen. Deshalb bittet der Geschichtsvereins Freiensteinau alle Bürger, die diese Seiten lesen, sich mit dem Vorsitzenden Bernd Decker, Telefon 06666-919180 in Verbindung zu setzen.

Im Gespräch soll herausgefunden werden, welche Informationen in Form von Dokumenten, alten Flurplänen und Fotos in den Familien vorhanden sind. Sie würden dann nach und nach eingescannt und auf der Webseite oder/und in anderen Medien veröffentlicht werden.

Natürlich werden alle Unterlagen/Gegenstände unbeschädigt zurück gegeben.

Manche Dokumente und/oder Bilder mögen schon in  digitalisierter Form vorhanden sein, das spart Aufwand und viel wichtiger Zeit.

Sachgegenstände können bereits heute an den Verein gegeben werden, obwohl noch kein Museum vorhanden ist, können wir für eine sachgerechte Lagerung einstehen. Sofern vom Übergeber nichts anderes gewünscht wird, werden alle Gegenstände als Dauerleihgaben behandelt. Kurz gesagt, sie verbleiben im Eigentum des Übergebers.

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